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Wo können Mindeststunden eingetragen werden?

 
 
 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten im System Mindeststunden zu hinterlegen.
 
 
Die Mindeststunden können sich beim Mitarbeiter und Kunden unterscheiden.
 
1. Mindeststunden in den Stammdaten des Kunden hinterlegen:
 
 
2. Mindeststunden in der Veranstaltungsplanung hinzufügen:
 
 
 
 
3. Mindeststunden in der Objektakte hinterlegen:
 
 
Hinweis:
Im individuellen Abgleich –  kann so abgeglichen werden, wie man möchte, es erscheint kein Warnhinweis!
 
Die Mindeststunden werden dem Kunden bzw. Mitarbeiter entsprechend berechnet bzw. Gutgeschrieben.
 
 
Die Mindeststunden werden in der Rechnungsstellung entsprechend angezeigt und berechnet, auch wenn der Mitarbeiter kürzer gearbeitet hat,
werden dem Kunden die hinterlegten Mindeststunden in Rechnung gestellt.
 
 
Dem Mitarbeiter werden die Stunden nicht gesondert angezeigt.
Die Stunden werden dem Mitarbeiter entsprechend gutgeschrieben und er kann diese auf seinem Stundennachweis sehen.
Die Stunden kann er nicht in seinem Dienstplan sehen, da die Stunden nicht tatsächlich geleistet wurden.